Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
90/19/0579
Wurde der Antrag einer GmbH auf Zulassung einer Abweichung iSd Paragraph 97, AAV vom BMW mit der Begründung zurückgewiesen, die GmbH sei nicht Inhaberin der betreffenden Betriebsanlage, so hat diese Entscheidung keine Bedeutung für die Frage, ob das Verhalten des Geschäftsführers dieser GmbH gem Paragraph 8, Abs1, Paragraph 13, Absatz eins und Paragraph 13, Absatz 2, AAV strafbar ist oder nicht; insbesondere ist keine bindende Wirkung iS einer fehlenden Strafbarkeit gegeben.