Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1991

Geschäftszahl

90/19/0505

Rechtssatz

Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung gemäß

Paragraph 6, Absatz eins, zweiter Satz FrPolG kann nicht mit Erfolg darauf

gestützt werden, daß das rechtskräftige Aufenthaltsverbot zu

Unrecht erlassen worden sei. Die Richtigkeit der Erlassung des

Aufenthaltsverbotes kann nur in dem diesbezüglichen

Rechtsmittelverfahren einer Überprüfung unterzogen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190505.X02