Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1992

Geschäftszahl

90/19/0500

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/22 90/19/0282 4

Stammrechtssatz

Bei Verstößen gegen das ARG liegen so viele Delikte vor, wie Arbeitnehmer betroffen sind (Hinweis E 29.6.1987, 86/08/0250).