Verwaltungsgerichtshof
12.06.1992
90/19/0499
GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6
Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501).