Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1992

Geschäftszahl

90/19/0499

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 6

Stammrechtssatz

Fehlt ein funktionierendes Kontrollsystem bezüglich der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften, kann von einem geringfügigen Verschulden des Besch nicht gesprochen werden (Hinweis E 15.4.1991, 90/19/0501).