Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.1990

Geschäftszahl

90/19/0450

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1617/79 E 21. März 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Dem Bfr ist kein Ersatz für Stempel zuzusprechen, wenn die dem VwGH vorgelegte Vollmacht bereits in anderen Verfahren verwendet worden ist.