Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1990

Geschäftszahl

90/19/0282

Rechtssatz

Bei Verstößen gegen das ARG liegen so viele Delikte vor, wie Arbeitnehmer betroffen sind (Hinweis E 29.6.1987, 86/08/0250).