Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1991

Geschäftszahl

90/19/0177

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH genügt die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 2.7.1990, 90/19/0054, 0055, 0083, 0086).