Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1990

Geschäftszahl

90/19/0159

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3379/53 E 2. Dezember 1955 VwSlg 3906 A/1955 RS 2 (hier: psychiatrische Prognose hins zukünftigen Verhaltens eines Affektgewalttäters iZm Paragraph 3, Absatz 3, FrPolG).

Stammrechtssatz

Die Behörde darf Fachfragen ohne Sachverständigenbeweis nur dann beurteilen, wenn ihr die Kenntnisse und Erfahrungen zu eigen sind, die für eine selbständige fachliche Beurteilung von Fragen eines außerhalb des engeren Berufskreises liegenden Wissensgebieten vorausgesetzt werden müssen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190159.X01