Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1990

Geschäftszahl

90/19/0054

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH reicht die bloße Erteilung von Weisungen zur Entlastung des Arbeitgebers (in den Fällen des Paragraph 9, Absatz eins, VStG des dort genannten Organes) nicht aus, - es muß auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisungen erfolgen. Die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen genügt den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026; E 21.1.1988, 87/08/0230).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/19/0055

90/19/0086

90/19/0083