Verwaltungsgerichtshof
02.07.1990
90/19/0054
Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH reicht die bloße Erteilung von Weisungen zur Entlastung des Arbeitgebers (in den Fällen des Paragraph 9, Absatz eins, VStG des dort genannten Organes) nicht aus, - es muß auch eine wirksame Kontrolle der vom Verantwortlichen erteilten Weisungen erfolgen. Die bloß stichprobenartige Überprüfung der Einhaltung von Weisungen genügt den Anforderungen an ein wirksames Kontrollsystem nicht (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026; E 21.1.1988, 87/08/0230).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/19/0055
90/19/0086
90/19/0083