Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1990

Geschäftszahl

90/19/0023

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der behaupteten Verletzung der von der Behörde im Rahmen des Grundsatzes der Amtswegigkeit zu beobachtende Maxime der Verfahrensökonomie.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/19/0025

90/19/0024