Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1991

Geschäftszahl

90/18/0261

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1828/77 E 27. September 1978 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Ersatz von Kosten für die Stempelgebühren auf einer bereits von einem Gericht verwendeten und von diesem entwerteten Vollmacht ist nicht zuzusprechen.