Verwaltungsgerichtshof
09.11.1990
90/18/0192
GRS wie 1307/68 E 7. Februar 1969 RS 2
Hat im erstinstanzlichen Verfahren ein befangenes Organ mitgewirkt, dann wird dieser Mangel durch den Abspruch der Berufungsbehörde im Sinne des Paragraph 66, Absatz 4, AVG behoben und kann somit eine diesbezügliche Rechtsverletzung nicht mehr vorliegen.