Verwaltungsgerichtshof
14.12.1990
90/18/0184
Auch für den ausländischen Kraftfahrer besteht die Verpflichtung, sich über die Rechtsvorschriften, die er bei der Teilnahme am Straßenverkehr in Österreich zu beachten hat, ausreichend zu unterrichten (Hinweis E 31.10.1990, 90/02/0149). Dies gilt auch für "ausländische Staatsbürger, welche im diplomatischen Dienst stehen und gewisse Vorrechte und Immunitäten genießen".