Verwaltungsgerichtshof
27.06.1990
90/18/0044
Es ist grundsätzlich verfehlt, aus der vom bundesdeutschen Gesetzgeber vorgenommenen Festsetzung von Sätzen in DM Schlußfolgerungen für die Festsetzung der angemessenen Vergütung iSd Paragraph 42, Absatz 5, UrhG ableiten zu wollen.