Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1990

Geschäftszahl

90/18/0044

Rechtssatz

Es ist grundsätzlich verfehlt, aus der vom bundesdeutschen Gesetzgeber vorgenommenen Festsetzung von Sätzen in DM Schlußfolgerungen für die Festsetzung der angemessenen Vergütung iSd Paragraph 42, Absatz 5, UrhG ableiten zu wollen.