Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1990

Geschäftszahl

90/18/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0352/73 E 24. Mai 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt unabhängig von der der Gerichte und ist nicht als Vorfrage, sondern als Hauptfrage zu behandeln.