Verwaltungsgerichtshof
27.06.1990
90/18/0027
GRS wie 0352/73 E 24. Mai 1973 RS 1
Die Prüfung der Alkoholbeeinträchtigung durch die Verwaltungsbehörde erfolgt unabhängig von der der Gerichte und ist nicht als Vorfrage, sondern als Hauptfrage zu behandeln.