Verwaltungsgerichtshof
27.06.1990
90/18/0009
Ausf darüber, daß Paragraph 13, Absatz 3, AVG auf die vorliegende, rechtlich strittige Frage der Pflicht zur Vorlage schriftlicher Verträge nicht angewendet werden kann (hier Vorlage von Kaufverträgen, Pachtverträgen oder Mietverträgen als Voraussetzung für die Körung).