Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1991

Geschäftszahl

90/17/0441

Rechtssatz

In der Nichterteilung eines Abbruchbescheides (betreffend ein konsenslos errichtetes Bauwerk) selbst durch einen langen Zeitraum kann eine baubehördliche Bewillligung des Altbestandes nicht erblickt werden.