Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1991

Geschäftszahl

90/17/0439

Rechtssatz

Die Geltendmachung der Haftung ist keine Maßnahme der Abgabenfestsetzung, sondern eine Maßnahme zur Einhebung der Abgabenschuldigkeit des Hauptschuldners (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, S 26, zur analogen Bestimmung des Paragraph 7, BAO). Einhebungsmaßnahmen der Abgabenbehörden setzen begrifflich voraus, daß die einzuhebende Abgabe aushaftet. Der Abgabenanspruch darf im Zeitpunkt der Setzung einer Einhebungsmaßnahme nicht schon erloschen sein oder nur mehr den Charakter einer Naturalobligation aufweisen.

Beachte

Besprechung AnwBl 1991/10, 736;

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/17/0440