Verwaltungsgerichtshof
30.01.1992
90/17/0382
GRS wie VwGH E 1991/08/14 89/17/0180 2
Das Wr VergnügungssteuerG 1987 fordert nicht, daß bei einem unter Paragraph 6, leg cit fallenden Apparat der Münzeinwurf durch den Spieler selbst vorgenommen wird oder die Gewinnauszahlung durch den Automaten erfolgt.