Verwaltungsgerichtshof
04.09.1992
90/17/0051
GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 10
Bei Massenkonsumartikeln wie Wein ist eine Preisüberschreitung von mehr als 5 % bereits als erheblich anzusehen (Hinweis E 19.3.1968, 1432/67).