Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.1992

Geschäftszahl

90/17/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 9

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung des Begriffes "erheblich" muss der Maßstab in dem Umfang der nachteiligen Auswirkungen gefunden werden, die die jeweilige Preiserhöhung, ganz allgemein betrachtet, für den Konsumenten haben kann (Hinweis E 7.3.1967, 0550/66).