Verwaltungsgerichtshof
04.09.1992
90/17/0051
GRS wie 86/17/0017 E 10. Juli 1987 RS 9
Bei der Beurteilung des Begriffes "erheblich" muss der Maßstab in dem Umfang der nachteiligen Auswirkungen gefunden werden, die die jeweilige Preiserhöhung, ganz allgemein betrachtet, für den Konsumenten haben kann (Hinweis E 7.3.1967, 0550/66).