Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.07.1994

Geschäftszahl

90/17/0028

Rechtssatz

Maßgeblich kann nur der Preis im Tatzeitpunkt, auf den sich auch die Vergleichserhebung zu beziehen hat, sein. Auf eine nachträgliche Reduzierung kann es nicht ankommen.