Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1992

Geschäftszahl

90/16/0217

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0156 14

Stammrechtssatz

Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, daß es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte, nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/16/0218