Verwaltungsgerichtshof
26.03.1992
90/16/0217
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0156 14
Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, daß es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte, nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/16/0218