Verwaltungsgerichtshof
26.03.1992
90/16/0217
Bei einem Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 16.10.1986, 84/16/0010; E 26.1.1989, 88/16/0132 bis 0137, sowie die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/16/0218