Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1992

Geschäftszahl

90/16/0217

Rechtssatz

Bei einem Erwerb von Anteilen an einer Liegenschaft, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist (Hinweis E 16.10.1986, 84/16/0010; E 26.1.1989, 88/16/0132 bis 0137, sowie die dort angeführte weitere Rechtsprechung).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/16/0218