Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1991

Geschäftszahl

90/16/0203

Rechtssatz

Der Gebrauch der Präposition "wegen" im Paragraph 43, Absatz eins, zweiter Halbsatz ZollG 1988 im Zusammenhang mit den beiden Substantiven "Unbrauchbarkeit oder Schadens" im Genetiv stellt eine kausale Beziehung dar.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 446;