Verwaltungsgerichtshof
14.02.1991
90/16/0203
Der Gebrauch der Präposition "wegen" im Paragraph 43, Absatz eins, zweiter Halbsatz ZollG 1988 im Zusammenhang mit den beiden Substantiven "Unbrauchbarkeit oder Schadens" im Genetiv stellt eine kausale Beziehung dar.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 446;