Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1991

Geschäftszahl

90/16/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1644/71 E 19. Jänner 1973 VwSlg 4482 F/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Das Wort "Unbrauchbarkeit" im Paragraph 43, Absatz eins, ZollG ist nur in der Bedeutung von Sachmängeln, nicht hingegen auch in der Bedeutung von Rechtsmängeln zu verstehen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1991, 446;