Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1992

Geschäftszahl

90/16/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/16/0109 E 13. November 1986 VwSlg 6170 F/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH genügt es, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber allen anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit oder gar die Gewißheit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten absolut oder mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen läßt (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0103; E 21.11.1985, 85/16/0092; E 16.1.1986, 86/16/0085).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/16/0206