Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1991

Geschäftszahl

90/16/0171

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/04/18 89/16/0021 4

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind die das GGG und das GEG vollziehenden Justizverwaltungsorgane an die Entscheidungen des Gerichtes gebunden.