Verwaltungsgerichtshof
25.09.1991
90/16/0171
GRS wie 1928/79 E 17. Februar 1982 RS 1
Der VwGH hat bei Erfüllung seiner Rechtskontrollfunktion von der Rechts- und Sachlage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Bescheides auszugehen.