Verwaltungsgerichtshof
27.06.1991
90/16/0169
Die lebensnah und einleuchtend begründete Judikatur des BFH zum Bauherrenmodell steht mit der in Österreich geltenden Rechtslage im Ergebnis nicht in Widerspruch (Hinweis E 14.2.1991, 90/16/0103- 0128).