Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.1991

Geschäftszahl

90/16/0169

Rechtssatz

Wenn der Grundstückseigentümer ein unbebautes Grundstück liefert, der Käufer aber ein bebautes Grundstück erhält und rechtens nicht selbst als "Bauherr" anerkannt werden kann, so ist es denknotwendig zwingend, daß ein Bauherr zwischengeschaltet gewesen sein muß.