Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/15/0175

Rechtssatz

Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 70;