Verwaltungsgerichtshof
10.06.1991
90/15/0175
Aus der Tatsache der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der GmbH kann nicht bereits zwingend auf die Uneinbringlichkeit der gegenüber der GmbH entstandenen Abgabenforderungen geschlossen werden; dies kann sich erst im Laufe des Insolvenzverfahrens herausstellen (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0011 und E 7.9.1990, 89/14/0298).
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 70;