Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1991

Geschäftszahl

90/15/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/03/0137 E 9. November 1988 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 13, Absatz 4, ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (Paragraph 4, ZustG) zugestellt wird.