Verwaltungsgerichtshof
22.04.1991
90/15/0011
GRS wie 88/03/0137 E 9. November 1988 RS 1
Paragraph 13, Absatz 4, ZustG findet auch dann Anwendung, wenn einem RA ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei (Paragraph 4, ZustG) zugestellt wird.