Verwaltungsgerichtshof
22.04.1991
90/15/0011
Mit dem "Betrieb" iSd Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, Litera c, UStG 1972 in ursächlichem Zusammenhang stehen alle Leistungen, die bei derwidmungsgemäßen Benutzung anfallen; dazu zählen auch die Kosten der "Abstellung" (gegebenenfalls "Garagierung") eines PKW, weil ein Ursachenzusammenhang zwischen der Benützung eines PKW und der Garagierung nicht verneint werden kann.