Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1991

Geschäftszahl

90/15/0011

Rechtssatz

Mit dem "Betrieb" iSd Paragraph 12, Absatz 2, Ziffer 2, Litera c, UStG 1972 in ursächlichem Zusammenhang stehen alle Leistungen, die bei derwidmungsgemäßen Benutzung anfallen; dazu zählen auch die Kosten der "Abstellung" (gegebenenfalls "Garagierung") eines PKW, weil ein Ursachenzusammenhang zwischen der Benützung eines PKW und der Garagierung nicht verneint werden kann.