Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
90/14/0211
Liegt eine Reise mit Mischprogramm vor, so kommt eine Berücksichtigung von Reisekosten schlechthin nicht in Frage - auch nicht jener Kosten, die anteilig auf einen ausschließlich beruflichen Zwecken gewidmeten Reiseabschnitt entfallen (Hinweis E 21.10.1986, 86/14/0031).