Verwaltungsgerichtshof
20.12.1994
90/14/0211
Da bei der Beurteilung von Auslandsreisen Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Prüfung der Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Reisekosten nicht als Aufwendungen der Lebensführung iSd Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1972 anzusehen sind (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0138).