Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1994

Geschäftszahl

90/14/0211

Rechtssatz

Da bei der Beurteilung von Auslandsreisen Sachverhaltselemente von Bedeutung sind, die im Ausland ihre Wurzel haben, besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei der Prüfung der Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit die Reisekosten nicht als Aufwendungen der Lebensführung iSd Paragraph 20, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1972 anzusehen sind (Hinweis E 16.11.1993, 93/14/0138).