Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Geschäftszahl

90/14/0170

Rechtssatz

Ausführungen zur Abgrenzung gewillkürtes Betriebsvermögen - Privatvermögen hinsichtlich eines Darlehens.

Beachte

(Hier: OHG gewährt dem Sohn eines Gesellschafters - die Gesellschafter sind Brüder - ein Darlehen zur Finanzierung eines Grundstücks.)