Verwaltungsgerichtshof
20.11.1990
90/14/0122
Gastronomieunternehmungen wie Cafehäuser, Hotels, Konditoreien, betreiben nach ihrem Typ ortsgebundene Tätigkeiten. Ihre wesentlichen Grundlagen sind das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung, nicht jedoch das Warenlager und das Personal.
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 428;