Verwaltungsgerichtshof
11.05.1993
90/14/0001
GRS wie VwGH E 1991/09/18 88/13/0206 3
AusfzF der steuerlichen Behandlung von geistigen Produkten (hier: Software), für die zwischen dem Schöpfer und dem Nutzungsberechtigten eine Geheimhaltungspflicht vereinbart wurde, im Spannungsfeld der Verwertungstatbestände des UrhG.