Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1991

Geschäftszahl

90/13/0249

Rechtssatz

Nicht die Abgabenbehörde hat das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Vertreter das Fehlen ausreichender Mittel (Hinweis E 22.2.1991, 89/17/0244).