Verwaltungsgerichtshof
29.04.1992
90/13/0201
Auch bedingter Vorsatz setzt eine die Abgabenverkürzung in Kauf nehmende, zielgerichtete subjektive Einstellung des Täters voraus (Hinweis E 18.9.1991, 91/13/0064). Auf Vorsatz - auch in der Form des bedingten Vorsatzes - kann idR nur aus äußeren Umständen geschlossen werden (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0114).