Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1992

Geschäftszahl

90/13/0201

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 3

Stammrechtssatz

Eine Glaubhaftmachung unterliegt ebenso wie eine Beweisführung den Regeln der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 4.6.1976, 555/76). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand

(Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).