Verwaltungsgerichtshof
16.09.1992
90/13/0063
Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten ist es ohne Bedeutung, ob mit der Verurteilung auch die Betriebssphäre berührende Wirkungen, wie der Verlust der Berechtigung zur Berufsausübung (im gegenständlichen Fall: eines Wirtschaftstreuhänders), verbunden wären (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 4, Absatz 4, EStG 1972 allgemein, Textziffer 21).