Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.09.1992

Geschäftszahl

90/13/0063

Rechtssatz

Für die Frage der Abzugsfähigkeit von Strafverteidigungskosten ist es ohne Bedeutung, ob mit der Verurteilung auch die Betriebssphäre berührende Wirkungen, wie der Verlust der Berechtigung zur Berufsausübung (im gegenständlichen Fall: eines Wirtschaftstreuhänders), verbunden wären (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zu Paragraph 4, Absatz 4, EStG 1972 allgemein, Textziffer 21).