Verwaltungsgerichtshof
20.05.1992
90/12/0314
GRS wie VwGH E 1991/09/23 90/12/0278 1
Nach dem eindeutigen Wortlaut des Paragraph 13 a, Absatz eins, GehG kommt es nicht auf die Gutgläubigkeit des Verbrauches, sondern des Empfanges von Übergenüssen an
(Hinweis E 21.5.1990, 89/12/0177).