Verwaltungsgerichtshof
29.06.1994
90/12/0291
GRS wie VwGH E 1991/06/10 90/12/0102 3
Es ist rechtlich völlig unerheblich, bis zu welcher Dienstklasse ein Beamter allenfalls auf dem Posten, mit dem seine Tätigkeit verbunden ist, aufsteigen kann (Hinweis E 25.5.1976, 1088/75).