Verwaltungsgerichtshof
20.05.1992
90/12/0273
GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5
Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.