Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Geschäftszahl

90/12/0273

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 5

Stammrechtssatz

Einer bestimmten VGr sind Dienste zuzuordnen, wenn sie ihrer Art nach Fähigkeiten und Kenntnisse voraussetzen, die im allgemeinen nur von Beamten erwartet werden können, die die Anstellungserfordernisse dieser bestimmten VGr erfüllen.