Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1992

Geschäftszahl

90/12/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/08/0327 E 30. Juni 1988 RS 3

Stammrechtssatz

Die Entscheidungspflicht der Behörde hinsichtlich eines ausdrücklich auf Paragraph 73, Absatz 2, AVG gestützten Devolutionsantrages ist, selbst für den Fall anzuerkennen, dass es dem Einschreiter an der Berechtigung zur Antragstellung mangelt (Hinweis E 22.1.1980, 977/79).