Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1991

Geschäftszahl

90/12/0212

Rechtssatz

Maßgebend für die Bindungswirkung eines Bescheides (hier Feststellung des Anspruches auf eine Verwendungsgruppenzulage)ist (Hinweis E 27.5.1991, 91/12/0038) - die tatsächlich festgestellte und diesem Bescheid zugrunde gelegte Verwendung; diese bildet den Sachverhalt und nicht die an diesen Sachverhalt allenfalls geknüpfte weitere rechtliche Beurteilung.