Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/12/0189

Rechtssatz

Paragraph 22, oder andere Bestimmungen der RGV bieten keine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von einerseits Fahrzeiten mit einem PKW zum Zuteilungsort und zurück, andererseits auch nicht für eine Mitberücksichtigung der Absatz 2 und 3 des Paragraph 16, RGV bei Ermittlung der fahrplanmäßigen Fahrzeit nach Paragraph 22, Absatz 3, RGV.