Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1995

Geschäftszahl

90/12/0125

Rechtssatz

Ein "ERSATZARBEITSPLATZ" iSd Paragraph 14, Absatz 3, BDG 1979 kann von vornherein nicht in Betracht kommen, wenn sich die Dienstunfähigkeit nicht auf einen bestimmten Arbeitsplatz auswirkt oder in der Unfähigkeit, konkrete Tätigkeiten wahrzunehmen, äußert.